Lohnsteuerklasse wechseln – ab 1.10. elektronische Übermittlung bundesweit möglich

Bisher mussten Anträge und Erklärungen zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen in Papierform bei den Finanzämtern eingereicht werden. Ab 1.10. können diese elektronisch übermittelt werden, bundesweit, über das Online-Portal „Mein Elster“. Folgende Formulare sind dann digital verfügbar:

  • Antrag auf Steuerklassenwechsel
  • Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung
  • Erklärung zum dauernden Getrenntleben
  • Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft
  • Antrag zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM)

Voraussetzung für die elektronische Übermittlung ist eine Elster-Registrierung.

 

Der BFH hat mit zwei Urteilen vom 31.05.2021 die aktuelle Ausgestaltung der Rentenbesteuerung als verfassungskonform bestätigt. Bisher liege keine generelle „doppelte Besteuerung“ von Renten vor, künftige Rentnerjahrgänge ab 2025 könnten aber davon betroffen sein. 

Hintergrund | Das liegt daran, dass nach Ansicht des BFH ‒ im Unterschied zur Auffassung des BMF ‒ in der Vergleichsrechnung verschiedene Posten den Betrag der steuerfreien Rentenleistungen nicht erhöhen. Dabei handelt es sich neben dem steuerfrei belassenen Teil der Rentenleistungen vor allem um den Grundfreibetrag, den Werbungskosten-Pauschbetrag, den Sonderausgabenabzug für die Beiträge der Rentner zur Kranken- und Pflegeversicherung, die steuerfreien bzw. nicht steuerbaren Beitragsanteile des Rentenversicherungsträgers zur Krankenversicherung der Rentner sowie der Sonderausgaben-Pauschbetrag. Die genannten Posten dienen nach Ansicht des BFH überwiegend verfassungsrechtlich gebotenen und daher für den Gesetzgeber nicht dispositiven Zwecken und können daher in der gebotenen Vergleichsrechnung nicht nochmals berücksichtigt werden (BFH, Urteile vom 19.05.2021, Az. X R 20/19, Abruf-Nr. 222652 und Az. X R 33/19, Abruf-Nr. 222650).

Das BMF hat in einer ersten offiziellen Reaktion auf die beiden BFH-Urteile klargestellt, dass „es eine Doppelbesteuerung weder jetzt noch in Zukunft“ geben dürfe. Eine Doppelbesteuerung könnte lt. BMF z. B. durch eine Rentensteuerreform vermieden werden, indem die für 2025 geplante vollständige Absetzbarkeit der Einzahlungen in die Rentenkasse während der Erwerbsphase vorgezogen wird. Der Bund der Steuerzahler will außerdem prüfen lassen, ob angesichts der BFH-Vorgaben nicht derzeit schon bei Steuerzahlern, die erst kürzlich in Rente gegangen sind, eine Doppelbesteuerung vorliegt. Betroffen könnten insbesondere Selbstständige, Unverheiratete und Männer sein.

 

Steuerliche Förderung von Klimaschutzmaßnahmen

Auf den ersten Blick betrachtet, hat der Klimaschutz nichts mit Steuern zu tun.

Jedoch gibt es für Private, also den Steuerbürger, Steuererleichterungen/Förderungen, wenn er „seinen Teil“ zum Klimaschutz beiträgt.

Welche Förderungen dies sein können, erfahren Sie bei uns. Zögern Sie nicht, mit uns Ihre Steuersparpläne durchzusprechen.

Denn auch hier gilt: Dass Steuern gespart werden können, ist lediglich das „Sahnehäubchen“ auf einer sinnvollen wirtschaftlichen Entscheidung. Weiterlesen

Am  hat sich die Bundesregierung zu Details die Grundsteuerreform betreffend geäußert.

Hintergrund: Am  hat die Bundesregierung die Reform der Grundsteuer beschlossen. Nunmehr äußert sie sich zu Details.

Danach besteht das Gesetzespaket aus drei miteinander verbundenen Gesetzentwürfen:

  • Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts
  • Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung
  • Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes

Das Wesentliche in Kürze:

Oberstes Ziel der Neuregelung ist es, das Grundsteuer- und Bewertungsrecht verfassungskonform und möglichst unbürokratisch umsetzbar auszugestalten. Denn die Grundsteuer muss als verlässliche Einnahmequelle der Kommunen erhalten bleiben.

Das heutige dreistufe Verfahren – Bewertung, Steuermessbetrag, kommunaler Hebesatz – bleibt erhalten. Die Bewertung der Grundstücke nach neuem Recht erfolgt erstmals zum . Die heutigen Steuermesszahlen werden so abgesenkt, dass die Reform insgesamt aufkommensneutral ausfällt.

Die Gemeinden erhalten die Möglichkeit, für unbebaute, baureife Grundstücke einen erhöhten Hebesatz festzulegen. Diese sogenannte „Grundsteuer C“ soll dabei helfen, Wohnraumbedarf künftig schneller zu decken.

Um die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Grundsteuer- und Bewertungsrecht abzusichern, soll das Grundgesetz (Art. 72, 105 und 125b) geändert werden.

Wann soll die Regelung in Kraft treten?

Bis zum  haben die Länder die Möglichkeit, vom Bundesrecht abweichende Regelungen vorzubereiten. Die neuen Regelungen zur Grundsteuer – entweder bundesgesetzlich oder landesgesetzlich – gelten dann ab . Bis dahin gilt das bisherige Recht weiter.

Hinweis:Am kommenden Donnerstag () soll die Reform in erster Lesung vom Bundestag beschlossen werden. Danach sollen alle Vorlagen zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen werden. Einen FAQ zur Grundsteuerreform hat das BMF auf seiner Homepage veröffentlicht.

Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung v.  sowie Bundestag online

Der E-Sport professionalisiert sich zunehmend und erlangt wachsende Bedeutung. Dazu kommen Preisgelder in Millionenhöhe. Es ist Zeit, sich auch steuerlich mit diesem Thema auseinander zu setzen. Weiterlesen

Das Auto bzw. Kfz im Steuerrecht ist eine unendliche Geschichte und immer wieder Streitpunkt mit der Finanzverwaltung.

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Das Bayerische Landesamt für Steuern (BaySfSt) hat am  einen Alterseinkünfte-Rechner für das Kalenderjahr 2019 veröffentlicht. Weiterlesen

Lt. neuesten Infos mehren sich die Zeichen für eine positive Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Weiterlesen