Pflicht zur E-Rechnung: ab 1. Januar 2025

  • Der Empfang von E-Rechnungen wird ab dem 1. Januar 2025 Pflicht.
  • Für den Versand von E-Rechnungen gibt es Übergangsregelungen vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027.

Wer ist betroffen?

Alle inländischen Unternehmen, die steuerbare und steuerpflichtige Umsätze an andere inländische Unternehmen verkaufen oder erbringen (Business-to-Business).

Wer ist nicht betroffen?

  • Lieferungen und Leistungen, die steuerfrei sind.
  • Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro.
  • Fahrkartenverkauf.

Übergangsregelungen für den Versand vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2027

Phase 1 – 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026

  • Der Vorrang der Papierrechnung entfällt.
  • Jedes Unternehmen kann E-Rechnungen versenden.
  • Sie dürfen Papierrechnungen weiterhin versenden.
  • Andere elektronische Formate (PDF etc.) dürfen Sie nur mit Zustimmung des Empfängers versenden.

Phase 2 – 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2027

  • Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro im Bereich Business-to-Business (B2B) dürfen nur noch elektronische Rechnungen versenden.
  • Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von weniger als 800.000 Euro dürfen weiterhin Papierrechnungen oder – mit Zustimmung der Rechnungsempfänger – ein anderes elektronisches Rechnungsformat versenden, bspw. ein PDF.
  • EDI-Verfahren sind ebenfalls zulässig.

Phase 3 – Ab 1. Januar 2028

Alle Unternehmen im inländischen B2B-Bereich müssen elektronische Rechnungen versenden.

Noch mehr Infos finden Sie an dieser Stelle.