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Neuer KfW-Schnellkredit für Soloselbständige

Überbrückungshilfe

Seit dem 9.11.2020 steht der KfW-Schnellkredit für Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten zur Verfügung.

Angesichts des dynamischen Infektionsgeschehens und der weiterhin angespannten wirtschaftlichen Lage im Zuge der Corona-Pandemie verlängert die Bundesregierung laut einer  Pressemitteilung des BMF das KfW-Sonderprogramm, einschließlich des KfW-Schnellkredits, bis zum 30.6.2021, um Unternehmen weiterhin mit Liquidität zu versorgen. Sobald die Europäische Kommission die Verlängerung der bisherigen beihilferechtlichen Grundlagen genehmigt hat, können die entsprechenden Hilfen auch im Jahr 2021 gewährt werden.

Tilgung der KfW-Schnellkredite

Verbessert worden seien auch die Regelungen zur Tilgung der KfW-Schnellkredite. Möglich sei ab dem 16.11.2020 nun auch die vorzeitige anteilige Tilgung ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Dies erleichtere die Kombination mit anderen Corona-Hilfsprogrammen.

Eckpunkte der KfW-Schnellkredite

Der KfW-Schnellkredit steht ab Montag mit folgenden Eckpunkten zur Verfügung:

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