UPDATE 13.10.2022:

Die Abgabefrist für die Grundsteuer-Feststellungserklärung ist bis zum 31.01.2023 verlängert worden. Eine darüberhinausgehende Fristverlängerung soll es  nicht geben.

Wir helfen Ihnen selbstverständlich bei der Erstellung der Erklärung. Rufen Sie uns einfach an!

UPDATE:

Die Finanzverwaltung bietet für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen sowie unbebauten Grundstücken die Möglichkeit, die Feststellungserklärung selbst und ohne ELSTER-Registrierung durchzuführen.

Unter https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/ finden Sie alle weiteren Infos.

Wenn Sie unsere Hilfe zur Erstellung in Anspruch nehmen möchten, benutzen Sie bitte vorab eine der beiden folgenden Checklisten zur Erfassung der Angaben für das Gebäude bzw. der Wohnung:

Checkliste Finanzverwaltung NRW

Grundsteuer-Vorerfassung-Kanzlei

Die Grundsteuerreform 2022 kommt – auch Sie sind gesetzlich verpflichtet

In Deutschland müssen rund 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden, nachdem Bundestag und Bundesrat 2019 eine Grundsteuerreform verabschiedeten. Das Bundesverfassungsgericht forderte diese Neuregelung, da der bislang von den Finanzämtern berechnete Wert der Grundstücke und Gebäude auf veralteten Zahlen beruhte. Für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft müssen Eigentümerinnen und Eigentümer 2022 eine Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung in elektronischer Form abgeben. Hierzu werden sie von der Finanzverwaltung im Jahr 2022 aufgefordert werden. Etliche Bundesländer werden das voraussichtlich in Form einer Allgemeinverfügung vornehmen.

Als Basis für die Neubewertung werden die Wertverhältnisse vom 1. Januar 2022 zugrunde gelegt. Da die Finanzverwaltungen für die Neubewertung aller Grundstücke mehrere Jahre Zeit benötigen, werden die neuen Werte zur Berechnung der Grundsteuer erst ab dem Jahr 2025 herangezogen. Eine Länderöffnungsklausel ermöglicht den Bundesländern, statt des Bundesrechts eigene Länderlösungen zu beschließen und anzuwenden. Davon haben mehrere Bundesländer inzwischen bereits Gebrauch gemacht.

Als Eigentümer eines (privat genutzten/betrieblichen/landwirtschaftlichen/forstwirtschaftlichen) Grundstückes sind Sie unmittelbar betroffen und gesetzlich verpflichtet am Neubewertungsverfahren teilzunehmen. Hierzu ist einiges an Vorbereitungen zu treffen.

Vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 müssen Sie die Feststellungserklärung digital bei Ihrem zuständigen Finanzamt einreichen.

Als Ihr Berater in allen steuerrechtlichen Belangen, unterstütze ich Sie gerne und berate Sie zum Neubewertungsverfahren individuell und kann auch den Prozess und die Abwicklung mit den Finanzbehörden für Sie übernehmen. Vorbereitende Tätigkeiten, wie zum Beispiel das Beibringen entsprechender benötigter Unterlagen, sollten bereits jetzt vorgenommen werden.

Grundsteuerreform 2022

Termine Grundsteuerreform 2022

Zur Verdeutlichung hier der zeitliche Ablauf.

Was Sie jetzt schon tun können

Anhand unserer Infobroschüre erfahren Sie, welche Unterlagen und Angaben erforderlich sind.

Informationsbroschüre Grundsteuerreform 2022