Midijob wird ab 01.07.2019 zum „Übergangsbereich“
Zum 01.07.2019 wird bei einem Midijob die monatliche Entgeltobergrenze von 850,00 Euro auf 1.300,00 Euro erhöht.
Neu ist ab 01.07.2019 auch, dass die reduzierten Rentenversicherungsbeiträge nicht mehr zu geringeren Rentenleistungen führen.
Informieren Sie hier über die Neuerungen.
Bei weiteren Fragen stehen wir selbstverständlich zur Verfügung.