Da immer wieder nach de Abgabefrist für die Steuererklärungen gefragt wird, hier ist die Übersicht bis einschl. 2025:
Katastrophenerlass wurde veröffentlicht
Die Finanzverwaltung hat einen Katastrophenerlass bekannt gegeben, der über 20 steuerliche Unterstützungsmaßnahmen für Flutopfer gewährt.
Die Flutkatastrophe in NRW im Juli 2021 hat bereits viele Todesopfer und enorme wirtschaftliche Schäden verursacht.
Die Finanzverwaltung hat einen Katastrophenerlass veröffentlicht, um durch Sonderabschreibungsmöglichkeiten für den Wiederaufbau Wirtschaft und Privatpersonen zu unterstützen. Neben den Sonderabschreibungsmöglichkeiten gewährt das FinMin beispielsweise zu Folgendem erleichternde Maßnahmen:
- Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen sowie Anpassung der Vorauszahlungen
- Nachweis steuerbegünstigter Zuwendungen
- Verlust von Buchführungsunterlagen
Nach dem Bund-Länder-Beschluss vom 19.1.2021 sollen bestimmte digitale Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 1.1.2021 sofort abgeschrieben werden können.
Ziel der Maßnahme ist nach dem Bund-Länder-Beschluss Wirtschaft weiter zu stimulieren die die Digitalisierung und zur fördern.
Die Kosten für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung sollen damit zukünftig im Jahr der Anschaffung oder Herstellung steuerlich vollständig berücksichtigt werden. Die Maßnahme soll auch noch für Anschaffungen aus dem Jahr 2020 gelten, wenn der Restwert noch zu 100 Prozent abgeschrieben werden kann.
Regelung gilt auch für Home-Office
Davon sollen gleichzeitig auch alle profitieren, die im Home-Office arbeiten. Die Umsetzung soll untergesetzlich geregelt und damit schnell verfügbar gemacht werden.
Das Förderprogramm zur Digitalisierung des Mittelstandes ist am 07.09.2020 gestartet.
Infos und Antragsformular sind auf der Homepage des BMWi zu finden.
Seit 1.1.2020 müssen bei allen Vorgängen an elektronischen Kassen Belege ausgegeben werden. Erfahren Sie hier, ob Sie betroffen sind und was Sie beachten müssen.
Weiterlesen
Mindestlohn steigt wieder: Das müssen Unternehmer wissen
Ab sofort haben wir einen neuen Service, der Ihnen und Ihren neuen Mitarbeitern das Leben erleichtern wird.
Der Personalfragebogen ist digital geworden. Sie als Arbeitgeber brauchen sich künftig nicht mehr mit dem Papierkram herum schlagen.
Das Einzige, was Sie benötigen: eine E-Mail Adresse Ihrer/s neue/n Mitarbeiter/in
Sie öffnen folgenden Link:
und können dort den entsprechenden Fragebogen auswählen und ausfüllen.
Sowohl vom Smartphone, als auch am Tablet oder PC.
Sie werden sehen, Ihr Leben wird sich dadurch tatsächlich erleichtern.
Zukünftig wird es aufgrund dessen nicht mehr möglich sein, uns den Fragebogen in Papierform einzureichen.
Bei Fragen bitten wir Sie, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen jederzeit weiter.
Zum 01.07.2019 wird bei einem Midijob die monatliche Entgeltobergrenze von 850,00 Euro auf 1.300,00 Euro erhöht.
Neu ist ab 01.07.2019 auch, dass die reduzierten Rentenversicherungsbeiträge nicht mehr zu geringeren Rentenleistungen führen. Weiterlesen