Mindestlohn 2020

Überbrückungshilfe

Mindestlohn steigt wie­der: Das müs­sen Un­ter­neh­mer wissen

2020 steigt der ge­setz­li­che Min­dest­lohn auf 9,35 Euro. Beim Be­rech­nen des Stun­den­sat­zes gel­ten be­son­de­re Re­geln, etwa für Prä­mien, Bo­ni und Weih­nachts­geld. Da­her soll­te stets ein Steuer­be­ra­ter prü­fen, ob der Un­ter­neh­mer wirk­lich ge­nug bezahlt.

Dieser Artikel bietet eine sehr gute Übersicht rund um den Mindestlohn.

Selbstverständlich sind wir auch bei diesem Thema für Sie da.