Bonpflicht 2020

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Seit 1.1.2020 müssen bei allen Vorgängen an elektronischen Kassen Belege ausgegeben werden. Erfahren Sie hier, ob Sie betroffen sind und was Sie beachten müssen.

Rechtslage zur Bonpflicht

Im Rahmen des Kassengesetzes wurde per 1.1.2020 eine Belegausgabeverpflichtung (=Bonpflicht) für alle elektronischen Kassen eingeführt.

Die ursprünglich damit einhergehende Ausstattung der elektronischen Kassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) sowie die Meldepflicht hinsichtlich Kasse und der dazugehörigen TSE ans Finanzamt wurden mangels technischer Voraussetzungen bis zum 01.10.2020 ausgesetzt.

Achtung :

  1. Die Bonierungspflicht besteht nur für elektronische Aufzeichnungssysteme (= Kassen).
  2. Für sog. offene Ladenkassen (Schub, Kasten ohne Registrierung etc.) besteht keine Belegausgabepflicht.
  3. Ebenso gibt es keine Verpflichtung, ein bestimmtes Kassensystem zu verwenden.

Demnach kann mit der Verwendung einer offenen Ladenkasse die ab 1.1.2020 geltende Bonpflicht legal „umgangen“ werden.

Hier gibt es den kompletten Beitrag zum Weiterlesen.