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UPDATE Rückzahlung Corona Soforthilfe NRW
VonOliver Stippe|30. November 2024|Uncategorized
https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020
Ab Montag den 4.12.2023 können wohl Ratenzahlungsvereinbarungen beantragt werden.
„Bitte prüfen Sie zunächst, ob Sie eine Ratenzahlung für den verbleibenden Rückzahlungsbetrag leisten können. Hierzu können Sie ab dem 4. Dezember 2023 einen Antrag auf Stundung in Form von Ratenzahlungen im Wirtschafts-Service-Portal.NRW stellen. Im Verlauf Ihrer Antragstellung zur Ratenzahlung wird Ihnen auch gezeigt, wie hoch Ihre monatliche Rate bei unterschiedlichen Laufzeiten – angeboten werden Zeiträume von 6, 12, 18 und 24 Monaten – jeweils ausfallen wird.
Sollte Ihnen eine ratenweise Rückzahlung in der genannten monatlichen Höhe weiterhin nicht möglich sein, so wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Bezirksregierung, die Ihren Einzelfall weiter prüft. Die Kontaktdaten finden Sie hier.“
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