Die Neustarthilfe kann ab sofort beantragt werden.

Dies muss der Soloselbständige jedoch selbst beantragen. Wir als Steuerberater können dies nicht für Sie übernehmen.

Bei der Ermittlung des Referenzumsatzes sowie bei allen anderen Fragen sind wir selbstverständlich behilflich.

Alles weitere hier.

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/Ueberbrueckungshilfe-III/ueberbrueckungshilfe-lll.html

Beantragung Elster-Zertifikat und Antragstellung hier:

https://direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/

Die Ergebnisse des Koalitionsausschusses am 03.02.2021

Die Umsatzsteuersenkung in der Gastronomie wird bis Ende 2022 verlängert.

Mehr als 10 Mio. € wollen Union und SPD aufwenden, um diejenigen, die besonders von der Pandemie betroffen sind, zu unterstützen. Darauf haben sie sich am 3.2.2021 geeinigt.

Sie haben insbesondere Folgendes beschlossen (vgl. Ergebnispapier des Koalitionsausschusses vom 3.2.2021):

 

Steuerlicher Verlustrücktrag

Der steuerliche Verlustrücktrag wird für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 10 Mio. € (bei Zusammenveranlagung 20 Mio. €) angehoben werden. Bereits im Vorjahr wurden die Grenzen von 1 Mio. € (bzw. 2 Mio. €) auf 5 Mio. € (bzw. 10 Mio. €) angehoben.

 

Die neue betragsmäßige Anhebung kann Unternehmen zwar mehr Liquidität verschaffen. Dies funktioniert jedoch nur, wenn sie im unmittelbar vorangegangenen Wirtschaftsjahr entsprechend hohe Gewinne erwirtschaftet haben.

Coronazuschuss

Erwachsene, die Grundsicherung empfangen, erhalten eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 150 €. Diese sollen die Mehrbelastung, die durch die Corona-Pandemie entsteht, abfedern.

 

Kinderbonus

Pro Kind wird auf das Kindergeld auch 2021 wieder ein einmaliger Kinderbonus gewährt. Dieser soll 150 € betragen. Auf die Grundsicherung soll der Bonus nicht angerechnet werden.

 

Erleichterter Zugang zur Grundsicherung

Die Bundesregierung hatte bereits krisenbedingt plötzlich in Not geratenen Steuerpflichtigen mit kleinen Einkommen den Zugang zu Hartz-IV erleichtert. Dieser erleichterte Zugang in die Grundsicherungssysteme soll nun bis 31.12.2021 verlängert werden.

 

So müssen sich etwa Solo-Selbstständige, die krisenbedingt Grundsicherung benötigen, nicht grundsätzlich in branchenfremde Jobs vermitteln lassen.

 

Umsatzsteuersenkung für die Gastronomie

Der Umsatzsteuersatz für Speisen in der Gastronomie wird über den 30.6.2021 hinaus befristet bis Ende 2022 auf den ermäßigten Steuersatz von 7 % abgesenkt. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die Gastronomie besonders unter den derzeitigen Restriktionen leidet.

 

Dies explizit nur für Speisen gilt. Nicht betroffen ist die Abgabe von Getränken.

 

Unterstützung der Kulturschaffenden

Um Kunst und Kultur einen Neustart nach der Krise zu ermöglichen, wird ein Anschlussprogramm für das Rettungs- und Zukunftsprogramm „Neustart Kultur“ aufgelegt. Dafür wird 1 Mrd. € eingeplant.

 

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Nach dem Bund-Länder-Beschluss vom 19.1.2021 sollen bestimmte digitale Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 1.1.2021 sofort abgeschrieben werden können.

Ziel der Maßnahme ist nach dem  Bund-Länder-Beschluss Wirtschaft weiter zu stimulieren die die Digitalisierung und zur fördern.

Die Kosten für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung sollen damit zukünftig im Jahr der Anschaffung oder Herstellung steuerlich vollständig berücksichtigt werden. Die Maßnahme soll auch noch für Anschaffungen aus dem Jahr 2020 gelten, wenn der Restwert noch zu 100 Prozent abgeschrieben werden kann.

Regelung gilt auch für Home-Office

Davon sollen gleichzeitig auch alle profitieren, die im Home-Office arbeiten. Die Umsetzung soll untergesetzlich geregelt und damit schnell verfügbar gemacht werden.