Das Wirtschaftsministerium NRW für die Rückzahlung der Corona Soforthilfe NRW einen Hinweis bezüglich der heute 30.11.2023 spätestens fälligen Rückzahlung der staatlichen Hilfe veröffentlicht.

 

https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

Ab Montag den 4.12.2023 können wohl Ratenzahlungsvereinbarungen beantragt werden.

Auszug aus der FAQ:

„Bitte prüfen Sie zunächst, ob Sie eine Ratenzahlung für den verbleibenden Rückzahlungsbetrag leisten können. Hierzu können Sie ab dem 4. Dezember 2023 einen Antrag auf Stundung in Form von Ratenzahlungen im Wirtschafts-Service-Portal.NRW stellen. Im Verlauf Ihrer Antragstellung zur Ratenzahlung wird Ihnen auch gezeigt, wie hoch Ihre monatliche Rate bei unterschiedlichen Laufzeiten – angeboten werden Zeiträume von 6, 12, 18 und 24 Monaten – jeweils ausfallen wird.

Sollte Ihnen eine ratenweise Rückzahlung in der genannten monatlichen Höhe weiterhin nicht möglich sein, so wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Bezirksregierung, die Ihren Einzelfall weiter prüft. Die Kontaktdaten finden Sie hier.“

Um das Ehrenamt zu unterstützen, werden bis Ende des Jahres werden feste Ansprechpersonen für gemeinnützige Vereine in den Finanzämtern in NRW benannt.

Die Finanzverwaltung will hierdurch die Beratung für Ehrenamtliche verbessern. Die Ansprechpersonen werden engagierten Menschen aus steuerlich nicht beratenen gemeinnützigen Vereinen bei Fragestellungen rund um die Rechte und Pflichten im Besteuerungsverfahren zur Seite stehen.

Weitere Infos sind hier zu finden.

Da immer wieder nach de Abgabefrist für die Steuererklärungen gefragt wird, hier ist die Übersicht bis einschl. 2025: