Die Bundesregierung hat zugesagt, Unternehmen, die aufgrund des Beschlusses der Bundesregierung vom
28.10.2020 schließen müssen, zu unterstützen. So soll der Fortbestand erleichtert werden. Zu den Maßnahmen gehören:

• Gewährung einer Wirtschaftshilfe, die bis zu 75 % des Umsatzes des Vorjahresmonats erfasst,
• Leistungen der Überbrückungshilfe sollen verlängert und für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche
verbessert werden,
• KfW-Schnellkredite sollen für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigte geöffnet werden,
• Die Regelungen sollen unter anderem für Unternehmen, Selbstständige und Soloselbstständige gelten;
insbesondere auch in der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft.

Hier die Pressemitteilungvom 28.10.2020.