Unterstützungsmaßnahmen bei temporärer Schließung von Unternehmen

Novemberhilfe

Die Bundesregierung hat zugesagt, Unternehmen, die aufgrund des Beschlusses der Bundesregierung vom
28.10.2020 schließen müssen, zu unterstützen. So soll der Fortbestand erleichtert werden. Zu den Maßnahmen gehören:

• Gewährung einer Wirtschaftshilfe, die bis zu 75 % des Umsatzes des Vorjahresmonats erfasst,
• Leistungen der Überbrückungshilfe sollen verlängert und für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche
verbessert werden,
• KfW-Schnellkredite sollen für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigte geöffnet werden,
• Die Regelungen sollen unter anderem für Unternehmen, Selbstständige und Soloselbstständige gelten;
insbesondere auch in der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft.

Hier die Pressemitteilungvom 28.10.2020.