Abgabe einer Einkommensteuererklärung 2020 wegen Kurzarbeitergeld

Einkommensteuererklärung

Bezug von Kurzarbeitergeld

Bedingt durch die Corona-Krise haben viele Arbeitnehmer im vergangenen Kalenderjahr in Kurzarbeit gearbeitet. Daher haben sie in 2020 auch Kurzarbeitergeld bezogen. Aktuell weist das Bayerische LfSt darauf hin, dass hierdurch für viele Arbeitnehmer erstmalig die Situation entsteht, dass sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Nicht jedem ist das bewusst.

Abgabe einer Steuererklärung

Lagen die Lohnersatzleistungen über 410 EUR, muss eine Steuererklärung abgegeben werden. Die bayerische Finanzverwaltung empfiehlt, frühzeitig zu prüfen, ob entsprechend für das Jahr 2020 eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden muss. Steuerlich nicht beratene Bürger müssen als Abgabefrist den 2.8.2021 beachten.