Digitale Wirtschaftsgüter sofort abschreiben
Nach dem Bund-Länder-Beschluss vom 19.1.2021 sollen bestimmte digitale Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 1.1.2021 sofort abgeschrieben werden können. Ziel der Maßnahme ist nach dem Bund-Länder-Beschluss Wirtschaft weiter zu stimulieren die die Digitalisierung und zur fördern. Die Kosten für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung sollen damit zukünftig im Jahr der Anschaffung oder Herstellung steuerlich vollständig berücksichtigt werden. Die […]